Hygienekonzept für Sportler*innen

Hygienekonzept für Sportler*innen

(a) An Einzelwettbewerben Solo und Duo können nur Tanzsportler*innen teilnehmen, die eine ID-Karte des DTV besitzen und somit im Verband namentlich und mit ihren Kontaktdaten registriert sind. Dabei sind neben den Solisten auch zwei Parts (w/w, m/m oder w/m) gemeinsam als „Duo“ in der ESV registriert. Wechselnde Duo-Partnerschaften sind nicht möglich. Ein Solo/Duo muss sich über das ESV-Portal zu einem Turnier/Wettbewerb anmelden. Ein Start ohne vorherige Startmeldung ist nicht möglich, da der Wettbewerb auf Basis der ESV-Daten durchgeführt werden muss. Anhand der Startlisten sind jederzeit nach dem Wettbewerb die Teilnehmenden nachvollziehbar. Trainer & Betreuer der Tanzsportler*innen bei Einzelwettbewerben gelten als Besucher und sonstige Betreuer. Sie haben keinen Zutritt zum Sportlerbereich.

(b) Bei Gruppenwettbewerben SmallGroup mit maximal 9 eingetragenen Sportlern verbleibt der Ausdruck der Mannschaftsaufstellung mit den Namen aller Gruppenbeteiligten beim Ausrichter – handschriftlich werden die gemäß TSO möglichen bis zu zwei Trainer & Betreuer ergänzt. Diese werden für Dritte nicht einsehbar aufbewahrt oder gespeichert und der zuständigen Bezirksbehörde auf Verlangen ausgehändigt, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt des Turniertags Ansteckungsverdächtige oder Ansteckungsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß TSO, welche länger als vier Wochen ist, sind die Dokumente zu löschen oder zu vernichten.

(c) Bei Einzelwettbewerben Solo und Duo bzw. Gruppenwettbewerben JMC ist immer nur ein(e) Solist(in), Duo oder eine Gruppe auf der gekennzeichneten Tanzfläche. Die fest zugeordneten Duos und Mannschaften dürfen sich dabei berühren und müssen dabei den Mindestabstand unterschreiten.

(d) Der Zutritt ist nur mittels der 3G-Regel möglich. Der Nachweis erfolgt am Einlass. Nicht schulpflichtige Kinder bis 7 Jahre benötigen keinen Nachweis, bei Schülern genügt der Schülerausweis als Nachweis.
In der Halle besteht Maskenpflicht. Die Maske darf während der aktiven Sportausübung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Wettkampfes abgenommen werden.

(e) Sportler incl. Trainer & Betreuer SmallGroup gelangen ausschließlich über den Servicepunkt in die Ballspielhalle der EnergieVerbund Arena (Ebene 2). Ein Wechsel in den Besucherbereich (Ebene 3) ist nur gestattet, sofern die Kapazität von 200 Besuchern nicht überschritten ist. Der Kontakt mit Besuchern ist grundsätzlich nur außerhalb der Halle zulässig.

(f) Zum Sportlerbereich (Ebene 2) zählen: 16 Umkleiden, die Gänge zwischen Servicepunkt und den Umkleiden, die Innenfläche der Sporthalle. Innerhalb der Sporthalle erhalten alle Tanzsportlerinnen einen fest zugewiesenen Aufenthaltsbereich anhand der Startnummer. Duos und SmallGroups nutzen eine gemeinsame Umkleide und einen gemeinsamen Aufenthaltsbereich.

(g) Aufgrund der Größe der Umkleiden sind diese wie folgt zu nutzen:
– max. 5 Solisten pro Umkleide (Einteilung erfolgt anhand der Startnummer)
– max. 3 Duos pro Umkleide (Einteilung erfolgt anhand der Startnummer)
– grundsätzlich 1 Smallgroup pro Umkleide (max. 2 Smallgroups mit versetzten Umkleidezeiten

(h) Sportler und Trainer dürfen sich nur innerhalb des Turnierblockes im Sportlerbereich aufhalten, zu denen diese startberechtigt sind. Die Umkleiden sind von den ausgeschiedenen Sportlern im Block 1 Samstag Vormittag nach dem Ausscheiden zu räumen. Eine Registrierung als Besucher in anderen Turnierblöcken ist möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.

(i) Die Gesamtanzahl an Sportlern & Trainern im Sportlerbereich ist auf 250 Personen begrenzt.

(j) Eine Eigenversorgung der Sportler und Trainer über personalisierte Getränkeflaschen und abgepackte Lebensmittel ist im Sportlerbereich der Halle gestattet. Glasflaschen sind in der Halle nicht gestattet.