Hygienekonzept für Besucher*innen
(a) Besucher und sonstige Betreuer müssen sich vorab auf der Webseite des Veranstalters deutschlandpokal-jmc2020.de registrieren. Damit ist die Nachverfolgbarkeit gegeben. Die Registrierung erfolgt je Turnierblock. Eine Registrierung in mehreren Turnierblöcken ist möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.
Der Veranstalter löscht diese personenbezogenen Daten 14 Tage nach Veranstaltungsende.
(b) Der Zutritt ist nur mittels der 3G-Regel möglich. Der Nachweis erfolgt am Einlass. Nicht schulpflichtige Kinder bis 7 Jahre benötigen keinen Nachweis, bei Schülern genügt der Schülerausweis als Nachweis.
Testzentren für die 3G-Regel
(c) Besucher gelangen ausschließlich über den Zugang „Ballspielhalle Besucher“ (Ebene 1) in das separate Treppenhaus der Ballspielhalle und weiterführend auf die Besuchertribüne in Ebene 3. Sportler- und Besucherbereiche sind aufgrund der unterschiedlichen Zugänge und Ebenen voneinander getrennt. Ein Wechsel in den Sportlerbereich ist nicht gestattet. Der Kontakt mit Sportlern und Trainern ist nur außerhalb der Halle zulässig.
(d) Besucher und sonstige Betreuer dürfen sich nur innerhalb des Turnierblockes in der Halle aufhalten, zu denen diese eintrittsberechtigt sind. Eine Registrierung als Besucher in anderen Turnierblöcken ist möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine Nachregistrierung ist nur in Ausnahmefällen über die Webseite des Veranstalters möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.
(e) Zum Besucherbereich zählen: Die Gänge und Treppenhäuser zwischen dem Besuchereingang Ballspielhalle in Ebene 1 und der Tribüne in Ebene 3, die Tribünenfläche der Ballspielhalle. Innerhalb der Tribüne sind schachbrettartig die Plätze zu nutzen, um den Mindestabstands von 1,50 m einzuhalten.
(f) Für die gastronomische Versorgung der Besucher ist der im Haus befindliche Gastronomiebetrieb Freiberger Auszeit zuständig. Hinter den Tribünen können die Besucher Speisen und Getränke erwerben. Das Mitbringen von Glasflaschen und der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist innerhalb der Halle nicht gestattet.
(g) Die Gesamtanzahl der Besucher ist auf 200 Personen begrenzt. Nebeneinander liegende Plätze dürfen besetzt werden, sofern sich zwei Besucher aus einem Hausstand registrieren. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Gebäude auch sitzend am Tribünenplatz.
(h) Die Einnahme von Speisen und Getränken ist nur sitzend am Tribünenplatz, außerhalb der Halle oder im gastronomischen Bereich der Sporthalle zulässig. Jeglicher Verzehr von Lebensmitteln in Treppenhäusern, Gängen oder stehend hinter der Tribüne ist untersagt.